Die erst 1982 eingeführte Künstlersozialversicherung hat zum Ziel, selbstständige Künstler und Publizisten in den Bereichen der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abzusichern. Die Arbeitslosen- und Unfallversicherung wird von der Künstlersozialversicherung nicht erfasst. Trotz der Selbstständigkeit dieser Personen handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Der Vorteil der selbstständigen Künstler und Publizisten besteht zum einen aus der sozialen Absicherung, zum anderen...
Project