Europäisches Sozialrecht

Europäisches Sozialrecht

Jeder Arbeitnehmer, Selbstständige oder Studierende der in unterschiedlichen Staaten der Europäischen Gemeinschaft tätig war oder ist, wird mit ihr Kontakt haben: dem Europäischen Sozialrecht.

Als Ergebnis einer umfassenden Rechtsentwicklung nehmen die supranationalen Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft und die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof entscheidenden Anteil auch an der Entwicklung nationalen deutschen Sozial- und Arbeitsrechts.

Diese Entwicklung nahm ihren Beginn bereits im Jahre 1904 mit dem ersten zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen. Dieses Französisch- Italienischen Abkommen über die Unfallversicherung vom 15.04.1904 führt uns 100 Jahre später zur umfangreichen VO (EG) 883/2004 vom 29.04.2004. Dabei unterliegt die Koordinierung und Harmonisierung des europäischen Sozialrechts noch heute großen Schwierigkeiten aufgrund der Unterschiedlichkeit der verschiedenen Sicherungssysteme.

Ebenso wie anderen europäischen Staaten ein System, wie die deutsche Pflegeversicherung unbekannt ist, vermag die deutsche Rentenversicherung mit einem überwiegend einkommensabhängigen Sicherungssystem, mit dem Prinzip der Wohnsitzversicherung (Einwohnersicherung) der angelsächsischen und skandinavischen Länder ohne die Regelungen der VO (EG) 883/2004 nichts anzufangen. Entsprechend umfangreich sind die Vorschriften, die bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt zu beachten sind.

Wir geben Ihnen Auskunft, ob und inwieweit Ihre Tätigkeit oder Ihr Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union Auswirkungen auf Ihre dortigen und die hiesigen Sozialleistungsansprüche hat.