Das Fremdrentengesetz (- FRG -) stammt aus dem Jahre 1952 und zeichnet sich durch seinen Entschädigungscharakter aus.
Es verhilft, unabhängig von zwischenstaatlichen Vorschriften, den besonderen Personenkreisen der Vertriebenen, Spätaussiedlern und der vertriebenen Verfolgten
(- WGSVG -) zur Berücksichtigung ihrer Versicherungszeiten aus den osteuropäischen Ländern in der deutschen Rentenversicherung.
Sowohl die Feststellung der Zugehörigkeit zu den vorgenannten Personenkreisen als auch die korrekte Berücksichtigung der Versicherungszeiten ist sachlich und rechtlich kompliziert.
Noch heute beim Bundessozialgericht anhängige Revisionsverfahren im Bereich des Fremdrentenrechts offenbaren die Schwierigkeiten.
Nutzen Sie unsere Fachkenntnis auf diesem Gebiet.